Grundsteuerreform

Grundsteuerreform 2022 in Hessen


Hierbei sind Sie verpflichtet, für alle bebauten und unbebauten Grundstücke sowie für Wohnungs- und Teileigentum (bspw. Eigentumswohnungen), eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen.

Die Erklärungsabgabe muss in dem Zeitraum 01.07.2022 bis 31.10.2022, elektronisch über das ELSTER-Verfahren, erfolgen (in Ausnahmefällen auch in Papierform).

Der Bürgerservice des Finanzamtes Rheingau-Taunus ist Ihr Hauptansprechpartner für Fragen zur Grundsteuerreform

Diesen erreichen Sie montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr unter 06124 – 7050.

Bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung (ELSTER), wenden Sie sich bitte montags bis freitags von 8:00 – 18:00 Uhr an die Servicehotline 0800 522 533 5.

Alternativ können Sie auch die Internetseite www.grundsteuer.hessen.de besuchen.