Ordnungsbehörde

Illegale Müllablagerungen


Das Ablagern von Müll außerhalb einer dafür vorgesehenen Entsorgungsstätte stellt einen Bußgeldtatbestand dar, der mit einem nicht unempfindlichen Bußgeld geahndet werden kann, wenn ein Verursacher zu ermitteln ist. Das Bußgeld kann bis zu 100.000,- € betragen.

Wir bitten alle, die auf eine Ablagerung, ob an der beschriebenen Stelle oder anderswo im öffentlichen Raum, aufmerksam werden, uns dies mitzuteilen.

Aarbergen, den 28.02.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag

Kremer
FB1 Fachbereichsleitung