Kommunalwahl

Informationen zur Kommunalwahl

Bei der Kommunalwahl werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung sowie für die Ortsbeiräte der Gemeinde Aarbergen gewählt. Derzeit besteht die Gemeindevertretung aus 31 Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder in den jeweiligen Ortsbeiräten sind in Kettenbach und Michelbach je 7 Mitglieder, in Hausen über Aar, Rückershausen, Panrod und Daisbach je 5 Mitglieder.

Gleichzeitig findet die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter für den Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises statt.


  • Wahlsystem

    Bei Kommunalwahlen wird - sofern mindestens zwei Listen zugelassen werden - nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat in diesem System so viele Stimmen, wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an die Bewerbenden, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerbende aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten zu kombinieren. Bei den Kommunalwahlen wird bereits zum fünften Mal das Verfahren des Kumulierens und Panaschierens von Stimmen angewendet, bei dem alle Wahlberechtigten mehr Möglichkeiten haben, die ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen abzugeben. Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Wahlsystem gibt es auch unter www.wahlen.hessen.de oder www.deinedemokratie.de

  • Musterstimmzettel

    Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzettel an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.

    Damit Sie sich dennoch rechtzeitig vor der Wahl informieren können, sind ab dem 23. Januar 2026 Musterstimmzettel für die Wahlen zum Kreistag auf der Seite des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de aufrufbar. Die Musterstimmzettel zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten sind auf der gemeindlichen Website unter www.aarbergen.de einsehbar und ebenfalls im Wahlamt des Rathauses erhältlich. Die Stimmzettel entsprechen in Text, Größe und Farbe den Originalstimmzetteln für die Kommunalwahl. Zusätzlich enthalten sie auf der Rückseite wichtige Informationen zum Wahlsystem.

    Selbstverständlich dürfen die Musterstimmzettel, die nur zur rechtzeitigen Information dienen, nicht für die eigentliche Wahl verwendet werden. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält im Wahllokal am Wahlsonntag die Originalstimmzettel.

    Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landeswahlleiters im Internet unter www.wahlen.hessen.de unter dem Themenportal „Kommunalwahlen 2026“.

  • Briefwahl

    Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Kommunalwahl die Möglichkeit der Briefwahl.

    Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich frühestens ab dem 02.02.2026.

    Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?

    • Scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
    • Ab dem 02.02.2026 ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung online hier möglich:  Briefwahl
    • Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro. Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
    • Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Bogen im Wahlbüro ab oder Sie senden ihn in einem frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.

    Die Schriftform gilt auch durch Post, Fax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

    Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

    Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 12.03.2026) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

    Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Der Wahlbrief ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

    Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

  • Informationen für Parteien und Wählergruppen

    Alle Vordrucke stehen als ausfüllbare PDF-Dateien auf der Internetseite des Landeswahlleiters zum Download zur Verfügung: https://wahlen.hessen.de