IKEK - Dorfentwicklung Aarbergen

Kostenfreie Beratung zur Sanierung von Bestandsgebäuden im Rahmen der Dorfentwicklung - Förderung bis zu 35% möglich

Kostenfreie Beratung zur Sanierung von Bestandsgebäuden im Rahmen der Dorfentwicklung - Förderung bis zu 35% möglich


Die Gemeinde Aarbergen befindet sich mitten im hessischen Dorfentwicklungsprogramm. Durch die Corona-Pandemie etwas ausgebremst werden nun im Rahmen der Ausführungsphase die lokalen und gesamtkommunalen Projekte und Maßnahmen des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes, kurz IKEK, umgesetzt.

Die Ausführungsphase der Dorfentwicklung ist aber auch für private Grundstücks- und Immobilienbesitzer interessant. Denn für die Sanierung und den Umbau von Wohn- und Nebengebäuden besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Förderung von bis zu 35% auf die förderfähigen Kosten zu erhalten. Nicht förderfähig ist unter anderem die Umsatzsteuer. Eine Förderung ist ab 10.000 EUR Nettokosten möglich und ist auf maximal 45.000 EUR gedeckelt. Beim Umbau von Wirtschaftsgebäuden zu bis zu drei Wohneinheiten kann eine Förderung sogar bis zu 200.000 EUR betragen.

Eine Voraussetzung für eine Förderung ist die Lage des zu fördernden Objektes. Im IKEK wurden durch die zuständige Behörde Fördergebiete gebildet. Nur wenn ein Objekt in einem Fördergebiet liegt, kann eine Förderung erfolgen. Die Abgrenzung dieser Gebiete erfolgte auf Grund der Gebäudestruktur der einzelnen Ortsteile bis zum Jahr 1950. Eine Ausnahme vom Fördergebietserfordernis besteht für kulturelle Einzeldenkmale. Maßnahmen an Denkmälern sind auf Grund ihres Status generell förderfähig.

Die Fördergebiete können auf der Homepage der Gemeinde unter „IKEK-Dorfentwicklung“ im Bereich „Bauen und Planen“ und der Rubrik „Regionalplanung/Bauleitplanung“ online eingesehen werden. Alternativ geben Ihnen auch die Kolleginnen und Kollegen des Bauamtes Auskunft darüber.

Eine weitere zwingende Voraussetzung für die Stellung eines Förderantrages ist auch eine kostenfreie Beratung in Anspruch zu nehmen. Die so genannte städtebauliche Beratung wird durch das Architektenbüro Holzblut aus Katzenelnbogen durchgeführt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden nach Inanspruchnahme einer Förderung von der Gemeinde Aarbergen getragen. An jedem Beratungstermin nimmt auch ein Vertreter der Förderbehörde teil.

Nach einer Besichtigung der jeweiligen Objekte vom Dach bis zum Keller erhalten die Grundstückeigentümer ein Protokoll, welches einen Sanierungsplan und mögliche Maßnahmen aufzeigt sowie fördertechnische Hinweise enthält.

Gefördert werden kann u. a. die Sanierung und der Erhalt von Gebäuden, im Besonderen von Dachstühlen und Dacheindeckungen, Fachwerkfreilegungen und Fachwerkrestaurierungen, die Sanierung und das Aufarbeiten von Fenstern und Haustüren sowie Fassaden- und Sockelsanierungen. Auch die Erweiterung und die Umnutzung von Gebäuden mit Baujahr bis 1950 z. B. von Scheunen oder nicht genutzten Dachgeschossen zu Wohnraum kann gefördert werden. Sogar Ersatzbauten, Neubauten oder ein städtebaulich verträglicher Rückbau kann gefördert werden.

Wichtig ist, dass das hessische Dorfentwicklungsprogramm auf den Erhalt der Baukultur abzielt und damit an Materialien und Ausführungsarten besondere Anforderungen stellt. So werden für den Erhalt einer Förderung besondere Anforderungen gestellt. Beispielsweise müssen mineralische Materialien oder Holzprodukte aus heimischen Gehölzen verwendet werden.

Die kostenfreien Beratungstermine werden durch die Gemeindeverwaltung koordiniert. Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung oder bei Fragen ist Herr André Zorn, den Sie unter der 06120/27-29 oder unter andre.zorn@aarbergen.de zu Sprechzeiten erreichen können.