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Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete
Zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ein Eckpfeiler des vorbeugenden flächenhaften Grundwasserschutzes. Ein Trinkwasserschutzgebiet umfasst grundsätzlich das gesamte Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage. Da die Gefahr schädigender Einflüsse mit der Annäherung an den Fassungsbereich zunimmt, werden in der Regel drei Zonen (I, II und III) unterschieden, in denen die Schutzanforderungen zum Fassungsbereich (Zone I) ansteigen.
rechtskräftige Wasserschutzgebiete
Kettenbach - Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen VI "Backeswies"
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Michelbach - Trinkwassergewinnungsanlagen "Brunnen I", "Brunnen II" und "Brunnen IV" in der Gemarkung Michelbach sowie "Brunnen III" in der Gemarkung Hohenstein-Holzhausen
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Daisbach - Trinkwassergewinnungsanlage Schürfung "Im Fußbachtal" in der Gemarkung Daisbach
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Panrod - Trinkwassergewinnungsanlage "Kohlwiesheck" in der Gemarkung Panrod
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Hausen - Trinkwassergewinnungsanlage Brunnen I "Im obersten Eichgrund" in der Gemarkung Hausen
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Hausen - Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen II "Wingertsgraben" in der Gemarkung Hausen
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Hausen - Trinkwassergewinnungsanlage Schürfung III "Gänsbirken" in der Gemarkung Hausen
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Rückershausen - Trinkwassergewinnungsanlage Schürfung "Klingergraben" in der Gemarkung Rückershausen
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Rückershausen - Trinkwassergewinnungsanlage Tiefbrunnen "Hahner Graben" in der Gemarkung Rückershausen
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