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Bauleitpläne und Satzungen nach § 34 BauGB im Verfahren
Bauleitpläne und Satzungen im Verfahren
Nach § 3 (2) BauGB sind Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Internet zu veröffentlichen.
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 geändert oder ergänzt, ist er erneut nach § 3 Absatz 2 im Internet zu veröffentlichen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen, es sei denn, die Änderung oder Ergänzung führt offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen.
Im Folgenden erfüllt die Gemeinde Aarbergen Ihre Veröffentlichungspflichten für Bauleitpläne und Satzungen nach §34 BauGB.
Derzeit befinden sich keine Bauleitpläne oder Satzungen nach § 34 BauGB im Verfahren.
Weitere Informationen zum Thema Bauleitplanverfahren finden Sie auf der Seite des Landes Hessen