Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Verlusterklärung

Bitte wenden Sie sich an unser Bürgerbüro


  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

  • Verfahrensablauf

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
    Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
    Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

  • Gebühren

    Die Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises ist Gebührenfrei.

  • Fristen

    unverzüglich

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie müssen keine Unterlagen einreichen
    • Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei
  • Rechtsgrundlage