ORDNUNGSBEHÖRDE

Hundekotbeutel gehören in den Mülleimer und nicht in die Entwässerungseinrichtungen!


Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Aarbergen stellt mit großem Unverständnis fest, dass in der Entwässerungseinrichtung am Sauerborn in Rückershausen gefüllte Hundekotbeutel entsorgt wurden. Man musste hierzu aktiv den Gitterrost anheben um die Beutel dort einzulegen.

Dieses Verhalten ist in keiner Weise nachvollziehbar und wird von der Ordnungsbehörde ausdrücklich missbilligt. Wer sich die Mühe macht, den Hundekot ordnungsgemäß aufzunehmen, konterkariert diesen verantwortungsvollen Schritt vollständig, wenn der gefüllte Beutel anschließend achtlos in eine Entwässerungseinrichtung geworfen wird. Ein solches Verhalten zeugt von mangelndem Verantwortungsbewusstsein und fehlendem Respekt gegenüber öffentlichem Eigentum sowie der Allgemeinheit.

Besonders unverständlich ist dieser Vorgang, weil sich in unmittelbarer Nähe ein öffentlicher Mülleimer befindet, der ohne nennenswerten Mehraufwand für die ordnungsgemäße Entsorgung genutzt werden kann. Es gibt daher keinerlei nachvollziehbaren Grund, Hundekotbeutel in der Entwässerungseinrichtung zu entsorgen.

Durch dieses rücksichtslose Verhalten werden öffentliche Einrichtungen verunreinigt, die Funktionsfähigkeit der Entwässerung kann beeinträchtigt werden, der Bauhof muss vermeidbare Reinigungsarbeiten durchführen und dies zulasten aller Bürgerinnen und Bürger.

Die Ordnungsbehörde fordert daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter nachdrücklich auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und gefüllte Hundekotbeutel ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern oder über den eigenen Restmüll zu entsorgen. Wer öffentliche Einrichtungen vorsätzlich oder aus Bequemlichkeit zweckwidrig nutzt, schadet nicht nur der Umwelt und der Infrastruktur, sondern auch dem Gemeinsinn innerhalb unserer Gemeinde.

Sofern hinweise auf den Verursacher eingehen, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren mit einer empfindlichen Bußgeldsumme eingeleitet werden.

Aarbergen, den 07.07.2026

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Aarbergen

Im Auftrag

Kremer

FB1 – Fachbereichsleitung