Udo-Passavant-Stiftung

Aarbergener Vereine erhalten Unterstützung von Udo Passavant Stiftung


Bildunterschrift: Holger Andrée und Bürgermeister Matthias Rudolf übergeben den obligatorischen Scheck an die Vereine.


Der Vorstandsvorsitzende der Stiftung Holger Andrée und Aarbergens Bürgermeister Matthias Rudolf dankten den Vereinen für ihr ehrenamtliches Engagement. Besonderen Dank und Grüße überbrachte Andrée vom Stifterehepaar Karin und Udo Passavant, die leider nicht zur Scheckübergabe anwesend sein konnten. Andrée dankte der Familie Passavant für das Stiftungskapital und für ihren unermüdlichen Einsatz in der Stiftung. Die Stiftung besteht aus drei Vorstandsmitglieder. Neben Andrée als Vorsitzendem ist - der ebenfalls bei der Übergabe anwesende – Dirk Rauel und Jochen Altenhofen von der Wiesbadener Volksbank Mitglied im Vorstand. Die Ausschüttungen der Stiftung sind Erträge aus dem Stiftungskapital der Familie Passavant. Aufgrund der Niedrigzinspolitik der EZB sind diese leider in den letzten Jahren zurückgegangen.  Helfen kann hier nur eine Kapitalaufstockung. Dazu bietet die Stiftung allen Bürgern die Möglichkeit der Zustiftung. Dies kann auch durch Vererbung, z.B. von Immobilien geschehen. Solcherlei Zustiftungen haben über Jahre Bestand, denn diese Mittel werden dem Kapitalstamm zugeschlagen und der Stifter setzt sich somit selbst ein Denkmal und unterstützt das Aarbergener Ehrenamt. Eine Zustiftung bietet darüber hinaus auch steuerliche Vorteile. „Wir würden uns wünschen, dass das Vorbild der Familie Passavant auch andere motiviert, Projekte in Aarbergen durch eine Zustiftung zu fördern“, so Andrée.

Spenden in das Vermögen der Stiftung nennt man Zustiftungen

Zustiften ist dann sinnvoll, wenn sich jemand für Aarbergener Vereine und Schulen engagieren möchte, ihm aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Steht er aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der Udo Passavant Stiftung, kann er mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern.

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Testamentarische Verfügung / Zustiftung
Im Rahmen der Nachlassregelung ist es bereits zu Lebzeiten möglich festzulegen, was mit dem eigenen Vermögen z.B. Wohneigentum, nach dem Tod geschehen soll. Durch eine Schenkung oder Zustiftung kann man dafür sorgen, dass das Geld genau dem gewünschten Zweck zugeführt wird, im Falle einer Zustiftung sogar mit dem Versprechen, dass sich die Summe nicht verbraucht, sondern auf Dauer entsprechend der eigenen Wünsche erhalten wird.

Wenn Sie der Überlegung Raum geben möchten, ob Sie die Udo Passavant Stiftung im Rahmen Ihrer Nachlassregelung bedenken, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns. Selbstverständlich wird dieser Themenbereich mit Diskretion und, wenn gewünscht, mit der beratenden Unterstützung eines Notars oder Steuerberaters behandelt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an unseren Vorsitzenden Holger Andrée unter 06120-3617 oder
holger.andree@seniorbilia.de