Friedhöfe in Aarbergen

Bestattungsformen

Bestattungsformen

Memoriam-Garten (Gärtnerbetreute Grabanlage)

Wir bieten folgende Bestattungsarten an:

  • Erdbestattungen

    Einzelreihengrab (Nutzungsrecht 30 Jahre), eine Hinzubestattung von max. zwei Urnen ist innerhalb der ersten 10 Jahre möglich. Die Grabstätte kann nicht gekauft oder verlängert werden.

    Einzelkaufgrab (Nutzungsrecht 35 Jahre, ab 01.07.2023, vorher 30 Jahre), eine Hinzubestattung von Urnen innerhalb der ersten 10 Jahre ist ohne Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Die Grabstätte kann nachgekauft und damit verlängert werden.

    Doppelkaufgrab (Nutzungsrecht 35 Jahre, ab 01.07.2023, vorher 30 Jahre), bei der Zweitbelegung (Erdbestattung) müssen fehlende Jahre bis zum erreichen der  Ruhefrist von 30 Jahren nachgekauft werden.


  • Urnenbestattungen

    Urnenreihengrab angelegt bis 31.12.2016 (Nutzungsrecht 30 Jahre), eine Urne hat eine Mindestruhezeit von 20 Jahren, somit ist eine weitere Urnenbestattung innerhalb der ersten 10 Jahre möglich. Ein Urnenreihengrab kann nicht nachgekauft oder verlängert werden.

    Urnenreihengrab angelegt ab 01.01.2017 (Nutzungsrecht 20 Jahre), eine weitere Urnenbestattung ist nicht möglich.

      → Urnenwandkammer (Nutzungsrecht 25 Jahre ab 01.07.2023, vorher 20 Jahre), eine Kammer kann mit zwei Urnen belegt werden. Bei der Zweitbelegung müssen fehlende Jahre zum Erreichen der Mindestruhefrist von 20 Jahren nachgekauft und damit verlängert werden.

      → Urnenkaufgrab (Nutzungsrecht 25 Jahre ab 01.07.2023, vorher 30 Jahre) kann mit bis zu vier Urnen belegt werden. Urnenbestattungen innerhalb der ersten 10 Jahre sind ohne Verlängerung des Nutzungsrechts möglich. Ein Urnenkaufgrab kann nachgekauft und damit verlängert werden. Bei der Belegung mit der 3. oder 4. Urne ist eine Zubestattungsgebühr zu entrichten. 

  • Memoriam-Garten

    Urnengrab in Urnengemeinschaft mit kleinem Grabmal (Nutzungsrecht 20 Jahre), weitere Urnenbestattungen sind im gleichen Grabfeld möglich. Ein Urnengrab in Urnengemeinschaft kann nicht nachgekauft oder verlängert werden.

    Urnenreihengrab mit individuellem Grabmal (Nutzungsrecht 20 Jahre), weitere Urnenbestattungen sind im gleichen Grabfeld möglich. Ein Urnengrab in Urnengemeinschaft kann nicht nachgekauft oder verlängert werden.

    Urnengrab in Urnengemeinschaft mit gemeinschaftlichem Grabmal (Nutzungsrecht 20 Jahre), -nur auf dem Friedhof Kettenbach-, weitere Urnenbestattungen sind im gleichen Grabfeld möglich. Ein Urnengrab in Urnengemeinschaft kann nicht nachgekauft oder verlängert werden.

    Urnenpartnergrab (2 Urnen) mit individuellem Grabmal (Nutzungsrecht 20 Jahre), bei Beseitzung der 2. Urne wird ein Anschlussvertrag zum erreichen der Ruhefrist von 20 Jahren abgeschlossen.

    Erdreihengrab (Nutzungsrecht 30 Jahre), zwei weitere Urnen können in den ersten 10 Jahren in der Grabstätte mit beigesetzt werden.