Bürgermeisterwahl

Informationen zur Bürgermeisterwahl

Nach dem Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Aarbergen vom 14.03.2024 findet die Wahl am Sonntag, dem 16.03.2025, eine eventuell erforderlich werdende Stichwahl am Sonntag, dem 30.03.2025, statt.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister als Leiter der Gemeinden werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Artikel 138 der Hessischen Verfassung, der nach einer Volksabstimmung am 20.01.1991 durch Gesetz vom 20.03.1991 (GVBl. I S. 101) die vorstehende Fassung erhalten hat, schreibt vor, dass die so genannten Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden unmittelbar durch die jeweilige wahlberechtigte Bevölkerung gewählt werden.

Die sogenannten Direktwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn die Amtszeit der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters abläuft.

Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Aarbergen endet am 31.07.2025.

Nach § 39 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Aarbergens gewählt.

Es handelt sich um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

Eine Stichwahl würde am 30.03.2025 unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern stattfinden, wenn die erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden ist.

Damit sich für alle Wahlberechtigten der Gang zur Urne problemlos gestaltet, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Bürgermeisterdirektwahl zusammengestellt.

Auf die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde wird weiter verwiesen.



  • Wahlbüro

    Das Wahlbüro finden Sie im Rathaus, Zimmer EG O 06 / 08
    Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen
    Tel.: 06120-2731 und 06120-2739
    Fax: 06120-2744
    E-Mail: ordnungsbehoerde@aarbergen.de

    Öffnungszeiten des Wahlbüros:
    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr
    Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
    Freitag, 14.03.2025: 08:00 - 13:00 Uhr
    Samstag, 15.03.2025: 08:00 - 10:00 Uhr

  • Wahlbezirke/Wahllokale

    Im Wahlbezirk Rückershausen findet die Urnenwahl erstmals im neuen Bürgerhaus statt.
    Die Gemeinde Aarbergen ist in folgende 6 Wahlbezirke eingeteilt:

    Nr. WahlbezirkOrtsteilLage des Wahlraumes (alle Barrierefrei)
    1
    Kettenbach
    Bürgerhaus, Rathausstraße 1 b
    2
    Michelbach
    Dorfgemeinschaftshaus, Kirchstraße 4
    3
    Hausen über Aar
    Mehrzweckhalle, Auweg 16
    4
    Rückershausen
    Bürgerhaus, Hintergasse 16
    5
    Panrod
    Palmbachhalle, Kettenbacher Weg 3
    6
    Daisbach
    Feuerwehrgerätehaus, An der Landesstraße
  • Wahlkreis

    Den Wahlkreis bei der Direktwahl des Bürgermeisters bildet die Gemeinde Aarbergen. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in der Gemeinde in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirke) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

  • Wählbarkeit

    Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister sind nach § 39 Abs. 2 HGO Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  • Wahlrecht

    Wahlberechtigt zur Bürgermeisterwahl sind alle Personen, die seit dem 02.02.2025 in Aarbergen gemeldet sind, am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die deutsche bzw. die Staatsbürgerschaft eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union innehaben.

    Informationen für neu Zugezogene und für Wegziehende
    Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bei der Aufstellung des Wählerverzeichnisses können nur Personen berücksichtigt werden, die bei der Meldebehörde gemeldet sind. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 02.02.2025.

    Umzug in eine andere Gemeinde
    Die wahlberechtigte Person verliert das Wahlrecht, weil sie nicht mehr in der Gemeinde Aarbergen wohnt.

    Zuzug in die Gemeinde Aarbergen
    Nach Aarbergen Zugezogene erhalten ihr Wahlrecht nur, wenn sie seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in der Gemeinde Aarbergen haben.

  • Kandidaten

    Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Aarbergen
    veröffentlicht im Wiesbadener Kurier am 22.01.2025

    Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Aarbergen hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 in öffentlicher Sitzung gemäß §§ 15 Abs. 4 und 45 Abs. 5 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) folgende Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Aarbergen am 16.03.2025 in nachfolgender Reihenfolge zugelassen, die hiermit bekanntgegeben werden:

    1. Janßen, Marion, Frau, Janßen
    Referatsleitung/Leitende Angestellte,
    geb. 1968 in Koblenz,
    wohnhaft: Kirchstr. 7, 65326 Aarbergen

    2. Diefenbach, Ralf, Herr, Diefenbach
    Elektromeister,
    geb. 1964 in Rückershausen,
    wohnhaft: Borngasse 3, 65326 Aarbergen

    3. Bach, Karsten, Herr, Bach
    Angestellter,
    geb. 1969 in Bad Schwalbach,
    wohnhaft: Hauser Weg 10, 65326 Aarbergen

  • Wahlbenachrichtigung

    In den Wahlbenachrichtigungen, die den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis um 23.02.2025 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben. Alle Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.

  • Briefwahl

    Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, für den gibt es natürlich auch bei der Bürgermeisterdirektwahl die Möglichkeit der Briefwahl.

    Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 03.02.2025.

    Wie erhalten Sie die Briefwahlunterlagen?

    • Scannen Sie den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
    • Ab dem 03.02.2025 ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung online hier möglich:  Briefwahl
    • Kommen Sie zu den oben angegebenen Öffnungszeiten persönlich in das Wahlbüro.  Wichtig ist, dass Sie Ihren gültigen Ausweis und die Wahlbenachrichtigung vorlegen, um die Briefwahlunterlagen zu erhalten. Diese können Sie dann entweder zu Hause ausfüllen oder Sie wählen in der vorgesehenen Wahlkabine im Rathaus.
    • Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen schriftlich. Hierzu füllen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und geben den von Ihnen unterschriebenen Bogen im Wahlbüro ab oder Sie senden ihn in einem frankierten Umschlag dem Wahlbüro zu.

    Die Schriftform gilt auch durch Post, Fax, E-Mail, oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig.

    Die Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur an die wahlberechtigte Person selbst ausgegeben oder versandt werden. Die Abholung der Unterlagen durch Bevollmächtigte ist zulässig, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt und die oder der Bevollmächtigte nicht für mehr als vier Vollmachtgeberinnen oder Vollmachtgeber auftritt. Dies muss die oder der Bevollmächtigte dem Wahlamt bei Entgegennahme der Briefwahlunterlagen schriftlich versichern.

    Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Sie können den Wahlbrief auch dort abgeben. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 13.03.2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.

    Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Der Wahlbrief ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

    Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

  • Wahlsonntag

    Für den Wahlsonntag gilt, dass nur in dem Wahlraum gewählt werden kann, der auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist – und zwar von 8:00 bis 18:00 Uhr.

  • Ergebnispräsentation- und Feststellung

    Das Ergebnis wird am Wahlsonntag ab 18:00 Uhr in den jeweiligen Wahllokalen ermittelt. Die Auszählung ist öffentlich. Die Briefwahl wird ebenfalls ab 18:00 Uhr von zwei Briefwahlvorständen in den Räumen des Rathauses, Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen, ausgezählt. Auch diese Auszählungen sind öffentlich.

    Live miterleben lässt sich der Ausgang der Bürgermeisterdirektwahl am
    16.03.2025 ab 18:00 Uhr im großen Saal des Bürgerhauses Kettenbach. Dort werden die Ergebnisse auf einer Großbildleinwand präsentiert. Ab etwa 18:30 Uhr gehen nach und nach die Einzelergebnisse aus den 6 Wahlbezirken und den beiden Briefwahlbezirken der Gemeinde Aarbergen ein. Das vorläufige amtliche Endergebnis wird erfahrungsgemäß gegen 19:30 Uhr vorliegen.

    Wie bei früheren Bürgermeisterdirektwahlen mit mehreren Kandidaten rechnet das Wahlamt mit einem größeren Publikumsinteresse.

    Informationen und aktuelle Ergebnisse gibt es zeitgleich auch hier

    Am 17.03.2025 tagt der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung und beschließt entweder über das endgültige Ergebnis oder legt die Kandidatinnen oder Kandidaten für die Stichwahl fest.

  • Stichwahl

    Die etwa notwendig werdende Stichwahl findet am 30.03.2025 statt. Sie wählen dann im gleichen Wahllokal wie bei der Hauptwahl.

    Sollte es zu einer Stichwahl kommen, senden wir allen Wählerinnen und Wähler, die mit der Hauptwahl auch für die Stichwahl Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese unaufgefordert zu.

    Weiterhin besteht ab dem 17.03.2025 die Möglichkeit Briefwahlunterlagen für die gegebenenfalls notwendige Stichwahl zu beantragen.