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Öffentliche Zustellung Eheleute Iwan Ulrich und Irina Ulriha
Öffentliche Zustellung
gemäß § 1 (1) Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HessVwZG) vom
14. Februar 1957 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 in der derzeit gültigen Fassung
Die an die
Eheleute
Iwan Ulrich und Irina Ulriha
zuletzt wohnhaft in
Scheidertalstr. 8
65326 Aarbergen
gerichteten Grundbesitzabgabenbescheide der Gemeinde Aarbergen vom
08.01.2026, Kassenzeichen 203029.200.001;
09.01.2025, Kassenzeichen 203029.200.001:
10.01.2024, Kassenzeichen 203029.200.001:
20.01.2023, Kassenzeichen 203029.200.001;
11.01.2023, Kassenzeichen 203029.200.001;
11.01.2022, Kassenzeichen 203029.200.001;
konnten nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfänger unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Bescheide können von den Empfängern bzw. deren Vertretern während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Aarbergen, Steueramt, 2. OG Zimmer W08, Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments eingesehen werden.
Die Bescheide werden hiermit öffentlich zugestellt. Nach § 10 (2) VwZG gelten die Bescheide als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Aarbergen, 30.09.2026
Marion Janßen
Bürgermeisterin
der Gemeinde Aarbergen


