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Öffentliche Zustellung Frau Karin Müller
Öffentliche Zustellung
gemäß § 1 (1) Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (HessVwZG) vom
14. Februar 1957 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12. August 2005 in der derzeit gültigen Fassung
Der an
Frau
Karin Müller
zuletzt wohnhaft in
Im Gartenfeld 21
65321 Heidenrod
gerichtete Grundbesitzabgabenbescheid der Gemeinde Aarbergen vom
08.01.2026, Kassenzeichen 203800.200.001;
konnte nicht zugestellt werden, da der derzeitige Aufenthaltsort der Empfängerin unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Der Bescheid kann von der Empfängerin bzw. deren Vertretern während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Aarbergen, Steueramt, 2. OG Zimmer W08, Scheidertalstraße 1, 65326 Aarbergen nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments eingesehen werden.
Der Bescheid wird hiermit öffentlich zugestellt. Nach § 10 (2) VwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Aarbergen, 30.09.2026
Marion Janßen
Bürgermeisterin
der Gemeinde Aarbergen


