ORDNUNGSBEHÖRDE

Katzenschutzverordnung der Gemeinde Aarbergen


Der Ordnungsbehörde der Gemeinde Aarbergen werden immer wieder freilaufende, unkastrierte Katzen gemeldet. Darunter befinden sich leider auch weibliche Tiere, die bereits hochträchtig sind. Auch unkastrierte Kater stellen ein großes Problem dar, da sie maßgeblich zur unkontrollierten Vermehrung der Katzenpopulation beitragen.

Jede nicht kastrierte Freigängerkatze kann dazu führen, dass weitere unerwünschte Würfe entstehen. Die Folgen sind oftmals großes Tierleid. Viele Jungtiere wachsen ohne ausreichende Versorgung auf, erkranken, verwildern oder müssen unter schwierigen Bedingungen eingefangen und versorgt werden. Dies belastet nicht nur den Tierschutz, sondern auch die ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfer des Tierschutzvereins Bad Schwalbach und Umgebung e.V. sowie die zuständigen Behörden.

Die Gemeinde Aarbergen appelliert daher eindringlich an alle Halterinnen und Halter von Freigängerkatzen, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Vorgaben der Katzenschutzverordnung der Gemeinde Aarbergen konsequent umzusetzen. Hierzu gehören insbesondere die Kastration sowie die dauerhafte Kennzeichnung und Registrierung in einem Haustierregister der Tiere entsprechend den geltenden Bestimmungen.

Darüber hinaus weist die Ordnungsbehörde darauf hin, dass aufgegriffene, unkastrierte Freigängerkatzen, deren Halter nicht innerhalb einer angemessenen Frist ermittelt werden können, entsprechend den Regelungen der Katzenschutzverordnung kastriert werden können. Nach der Kastration werden die Tiere wieder an der Stelle freigelassen werden, an der sie aufgegriffen wurden. Kann der Halter oder die Halterin zu einem späteren Zeitpunkt dennoch ermittelt werden, werden sämtliche im Zusammenhang mit der Sicherstellung, Kastration, Kennzeichnung und Freilassung entstandenen Kosten von der Ordnungsbehörde geltend gemacht.

Mit der Kastration und Kenntlichmachung Ihrer Freigängerkatze leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und helfen dabei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern. Gemeinsam können wir dazu beitragen, unnötiges Tierleid zu vermeiden und die Situation der Katzen in unserer Gemeinde nachhaltig zu verbessern.

Die Gemeinde Aarbergen bedankt sich bei allen Katzenhalterinnen und Katzenhaltern, die ihrer Verantwortung bereits nachkommen, und bittet alle übrigen Tierhalter, die Anforderungen der Katzenschutzverordnung zeitnah umzusetzen.

Aarbergen, den 28.07.2026

Der Gemeindevorstand

Im Auftrag

Kremer

FB1 - Fachbereichsleitung