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Ordnungsbehörde
Informationen zur Einführung einer Katzenschutzverordnung
Zweck der Katzenschutzverordnung
Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen nachhaltig einzudämmen und damit Tierleid zu vermeiden. Freilebende, nicht kastrierte Katzen vermehren sich unkontrolliert, was häufig zu kranken, unterernährten oder verletzten Tieren führt. Die Verordnung dient somit dem Tierschutz, dem Schutz der öffentlichen Ordnung sowie der Entlastung von Tierschutzvereinen und Ehrenamtlichen, die sich um herrenlose Katzen kümmern.
Die Katzenschutzverordnung trägt dazu bei, das Zusammenleben von Mensch und Tier in unserer Gemeinde verantwortungsvoll und tierschutzgerecht zu gestalten. Wir bitten alle Katzenhalterinnen und Katzenhalter um ihre Unterstützung und um die Einhaltung der Vorgaben der Katzenschutzverordnung.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht
Alle Freigängerkatzen, die im Gebiet der Gemeinde Aarbergen gehalten werden, sind verpflichtend
- durch ein Chipimplantat oder eine Ohrtätowierung eindeutig zu kennzeichnen und
- in einem anerkannten Haustierregister zu registrieren.
Die Kennzeichnung und Registrierung ermöglichen es, entlaufene oder aufgefundene Katzen schnell ihren Halterinnen und Haltern zuzuordnen.
Kastrationspflicht
Alle Freigängerkatzen, die älter als fünf Monate sind, müssen kastriert werden. Auf Verlangen der Ordnungsbehörde ist ein entsprechender Nachweis über die erfolgte Kastration vorzulegen (z. B. tierärztliche Bescheinigung).
Ausnahmen von der Kastrationspflicht sind in begründeten Einzelfällen möglich, etwa aus gesundheitlichen oder züchterischen Gründen. Diese sind rechtzeitig bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu beantragen.
Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,– € geahndet werden.
Ein Exemplar der Verordnung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Aarbergen. Gerne übersenden wir Ihnen die Verordnung im PDF-Format per Mail. Ihre Anfrage hierzu senden Sie bitte an ordnungsbehoerde@aarbergen.de
Für Rückfragen oder weitergehende Informationen steht Ihnen die Ordnungsbehörde der Gemeinde Aarbergen gerne zur Verfügung.
Aarbergen, den 15.01.2026
Der Gemeindevorstand
Im Auftrag
Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung



