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Ordnungsbehörde
Hundekot im öffentlichen Raum – ein Ärgernis mit rechtlichen Konsequenzen
In den vergangenen Wochen wurde im Umfeld der Evangelische Kirche Michelbach vermehrt festgestellt, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht ordnungsgemäß beseitigt wurden. Dies betrifft insbesondere die Grünflächen rund um das Kirchengebäude, die Zuwege sowie angrenzende Gehwege. Das Kirchengelände stellt einen zentralen Begegnungsort für die Gemeinde dar. Neben Gottesdiensten finden dort auch Taufen, Trauungen sowie weitere Veranstaltungen statt.
Wer einen Hund führt, übernimmt Verantwortung – nicht nur für das Tier, sondern auch für dessen Auswirkungen auf die Umwelt und Mitmenschen. Das Mitführen geeigneter Beutel zur Beseitigung von Hundekot ist zumutbar und sollte selbstverständlich sein.
Rücksichtslosigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer seinen Hund im öffentlichen Raum sein Geschäft verrichten lässt, ohne es zu beseitigen, handelt nicht nur unsolidarisch, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich nicht daran hält, die Hinterlassenschaft des Hundes aufzunehmen und zu entsorgen riskiert ein Bußgeld – je nach Schwere des Verstoßes können zwischen 35 und 500 Euro fällig werden.
Hundekot im öffentlichen Raum ist kein harmloses Übel, sondern ein vermeidbares Problem mit klaren rechtlichen Folgen. Wer Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt und sich an die Regeln hält, trägt aktiv dazu bei, unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert zu halten. Verantwortungsvolle Hundehaltung bedeutet auch, den Kot seines Tieres zu beseitigen – aus Rücksicht, aus Pflichtbewusstsein und im Sinne des Miteinanders.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hinweis natürlich auch für die Hinterlassenschaften aller anderen domestizierten Haus- und Nutztiere gilt.
Fazit: Sauberkeit ist eine Frage des Respekts!
Der Gemeindevorstandder Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag
Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung



