Kommunalwahl

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen


Im Hinblick auf die am 15.03.2026 stattfindende Kommunalwahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

Vordrucke erhalten Sie im Bürgerbüro.

 

Aarbergen, den 09.10.2025

Der Gemeindevorstand
Im Auftrag

Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung