Ordnungsbehörde

Hundekot im öffentlichen Raum – ein Ärgernis mit rechtlichen Konsequenzen


Rücksichtslosigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Wer seinen Hund im öffentlichen Raum sein Geschäft verrichten lässt, ohne es zu beseitigen, handelt nicht nur unsolidarisch, sondern begeht auch eine Ordnungswidrigkeit. Wer sich nicht daran hält, die Hinterlassenschaft des Hundes aufzunehmen und zu entsorgen riskiert ein Bußgeld – je nach Schwere des Verstoßes können zwischen 35 und 500 Euro fällig werden.

Hundekot im öffentlichen Raum ist kein harmloses Übel, sondern ein vermeidbares Problem mit klaren rechtlichen Folgen. Wer Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt und sich an die Regeln hält, trägt aktiv dazu bei, unsere Gemeinde sauber, sicher und lebenswert zu halten. Verantwortungsvolle Hundehaltung bedeutet auch, den Kot seines Tieres zu beseitigen – aus Rücksicht, aus Pflichtbewusstsein und im Sinne des Miteinanders.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Hinweis natürlich auch für die Hinterlassenschaften aller anderen domestizierten Haus- und Nutztiere gilt.

Fazit: Sauberkeit ist eine Frage des Respekts!

 

Aarbergen, den 11.08.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag

Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung