ordnungsbehörde

Dauerhaftes Abstellen von Mülltonnen und anderen Gegenständen im öffentlichen Verkehrsraum


Das dauerhafte Abstellen von Mülltonen und anderen Gegenständen führt zum einen dazu, dass knapper Parkraum für Fahrzeuge entfällt und, was noch schwerwiegender ist, führt es teilweise dazu, dass Fußgänger auf die Fahrbahn ausweichen müssen, weil z.B. der Gehweg nicht mehr genutzt werden kann. Rechtlich betrachtet, handelt es sich um eine illegale Sondernutzung die bußgeldbewährt wäre.

Wir appellieren an Alle, keine Mülltonnen oder anderen Gegenstände dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen. Sofern es keine Möglichkeit zur Lagerung der Mülltonnen auf dem eigenen Grundstück gibt, kann nach Prüfung im Einzelfall eine Sondernutzungserlaubnis ausgestellt werden, wenn keine Gefährdung anderer hiervon ausgeht.

Sollten Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde, Tel. 06120-2731 oder 2739, Mail: ordnungsbehoerde@aarbergen.de.

 

Aarbergen, den 11.08.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag
Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung