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Hunde
Steuerliche Anmeldung von Hunden
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. Tag des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Die Hundehalterin oder der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Gemeinde Aarbergen unter Angabe der Rasse und der Abstammung des Tieres anzumelden.
Verstöße gegen die Pflicht zur steuerlichen Anmeldung können nach § 15 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Aarbergen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 50 bis zu 1.000 € geahndet werden.
Hundehalter, die die Haltung eines Tieres noch nicht angemeldet haben, erhalten die Möglichkeit dies noch bis zum 30.06.2025, unter Ausschluss der Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Betroffenen, nachholen zu können. Im Anschluss an diesen Zeitraum werden verstärkt Kontrollen durchgeführt werden. Verstöße werden dann mit empflindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Aarbergen