Ordnungsbehörde

Tempo 30 Zone Michelbach


In erster Linie dient die Tempo 30 Zone der Verkehrsberuhigung in sogenannten „verkehrsarmen Gebieten“.  Weiter hat die Maßnahme zu einer massiven Entflechtung des Schilderwaldes in Michelbach beitragen. Die Beschilderung zur Vorfahrtsregelung ist, bis auf die Kirchstraße, komplett entfallen. Ein Weniger an Schildern bedingt zudem, dass die Kosten für die Unterhaltung der Einrichtungen der Verkehrsregelung beachtlich reduziert werden.

Grundsätzlich gilt in der Tempo 30 Zone die Maßgabe „rechts vor links“ in Sachen Vorfahrtsregelung. Eine andere Vorfahrtsregelung ergibt sich nur, wenn eine entsprechende Beschilderung darauf hinweist oder in einem Einmündungs- oder Kreuzungsbereich ein abgesenkter Bordstein vorhanden ist.

 

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde
Im Auftrag
Kremer, FB1 - Fachbereichsleitung