ordnungsbehörde

Straßenreinigungspflicht


Hierzu gehört auch das Entfernen von Gras- und Unkrautbewuchs auf den Bürgersteigen und in den Straßenrinnen. Nicht ausgebaute Gehwege sind mindestens zweimal jährlich zu mähen. Dies gilt ebenso für Stützmauern und Böschungen, bis zu einer Breite von 5 Metern, an Straßen. Auch Hecken und Bäume sind regelmäßig so zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen und Gehwegen ohne Einschränkungen gewährleistet ist.

Wir bitten alle Betroffenen der Reinigungspflicht gemäß der gemeindlichen Satzung nachzukommen.

 

Aarbergen, den 02.06.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag

Kremer
FB1 - Fachbereichsleitung