Ordnungsbehörde

„Gehäufte“ Problematik mit tierischen Hinterlassenschaften


Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner sorgen in der Bevölkerung für sehr großen Unmut! Nicht unerwähnt muss bleiben, dass nicht nur die Hinterlassenschaften von Hunden zu entsorgen sind. Die genannte Regelung trifft auf alle Tierarten, die als Haus oder Nutztiere gehalten werden, zu.

Jeder Hundeführer bzw. Tierhalter ist verpflichtet, die Hinterlassenschaft seines Tieres auf öffentlichen Wegen und Plätzen selbst zu beseitigen. (§ 9 a, Absatz 2 Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Aarbergen). Sollte es zu konkreten Anzeigen gegen Verantwortliche kommen, werden diese Zuwiderhandlungen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet.

Beutel für die Entsorgung der Hinterlassenschaften erhalten sie, während der Öffnungszeiten des Rathauses, kostenfrei im Bürgerbüro.

Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Tierhalter: Bitte nehmen Sie sich die Zeit die Hinterlassenschaften Ihres Tieres zu entsorgen! Es erspart Ihnen und auch Ihren Mitmenschen einen „Haufen“ Ärger.

 

Aarbergen, den 08.03.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Aarbergen
Im Auftrag

Kremer
FB1 - Fachbereichsleitung