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Fahr zur Aar
Autofreie Großveranstaltung "Fahr zur Aar" am 28. Mai 2023
Die Sperrung der B 54 für den Kraftfahrzeugverkehr beginnt um 09:00 Uhr. Die Freigabe der Strecke erfolgt nach Weisung der Polizei gegen 18:00 Uhr.
Die Veranstaltungen und Stände entlang der Strecke dürfen ab 09:30 Uhr mit dem Aufbau beginnen und müssen um 18:00 Uhr beendet bzw. abgebaut sein. Auch die Akteure, Vereine und Standbetreiber der Veranstaltung, dürfen die B54 nicht vor der Freigabe durch die Polizei, befahren.
Die Anlieger der „Aarstraße“, der Straße „Im Aartal“ sowie der „Limburger Straße“ sollten ihre Kraftfahrzeuge zum Schutz vor möglichen Beschädigungen, nicht an der B54 parken.
Hier die Informationen zur geänderten Verkehrsführung während der Veranstaltung:
1. Verkehrsführung zwischen Kettenbach und Michelbach in beiden Richtungen
Die Umleitung erfolgt in beiden Richtungen über die „Hüttenstraße“ – „Wilhelm-Passavant-Straße“ (Hüttenwald), zur „Scheidertalstraße / L 3031“. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
2. Verkehrsführung zwischen Kettenbach und Hausen
- Von Kettenbach nach Hausen:
Die Umleitung erfolgt über den Rad- und Wanderweg. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
- Von Hausen nach Kettenbach:
Die Umleitung erfolgt über die Straße „Im Mühlholz“ über die Straße „Zum Scheidertal“ (alter Bahnhof Kettenbach) zur „Scheidertalstraße“ (L3031) nach Kettenbach. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h begrenzt.
3. Verkehrsführung zwischen Hausen und Rückershausen
- Von Hausen nach Rückershausen:
Die Umleitung erfolgt über die „Talstraße“ – Radweg - zur „Borngasse“ nach Rückershausen. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
- Von Rückershausen nach Hausen:
Die Umleitung erfolgt über die „Friedrich-Ebert-Straße“ – „Hirtengasse“ – Feldweg zur „Struth“ zur Straße „Im Wingert“ nach Hausen. Die Geschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt.
Ich bitte insbesondere auf den Umleitungsstrecken zwischen den einzelnen Ortsteilen um angepasste Fahrweise und wünsche allen Teilnehmern der Veranstaltung viel Spaß und gutes Gelingen.
Aarbergen, den 03.05.2023
Der Bürgermeister
als örtliche Ordnungsbehörde
im Auftrag
Kremer
FB1 - Fachbereichsleitung