Ausgewählter Beitrag
Erneuerbare Energien – Windkraftanlagen in Aarbergen
Bei der Errichtung von Windkraftanlagen handelt es sich um „sogenannte privilegierte Bauvorhaben“ nach § 35 BauGB (Baugesetzbuch), sofern keine Bauleitplanung besteht.
Da Aarbergen z.Zt. über keine festgelegten Flächen verfügt, ist eine Umsetzung eines solchen Vorhabens überall im Gemeindegebiet möglich.
In Aarbergen werden z.Zt. 2 Gebietsflächen von möglichen Investoren/Betreibern beplant.
1. Aarbergen-Panrod, hier fand am 10.10.2008 in Panrod eine Informationsveranstaltung statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden verschiedene Fragen an den Investor/Betreiber gestellt. Nach kompletter Beantwortung der Fragen soll der zuständige Ausschuss die Beantwortung der Fragen bewerten und eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgeben. Die Beantwortung der Fragen steht noch aus.
2. Aarbergen-Hausen, hier wurde der Ortsbeirat Hausen und der Ortsbeirat Michelbach im Oktober 2009 um eine Stellungnahme gebeten. Beide Ortsbeiräte bewerteten die Anfragen positiv. Der Investor/Betreiber wurde, aus Erfahrung der Versammlung in Panrod, beauftragt, einen Fragenkatalog zu beantworten. Nach Beantwortung dieses Fragenkatalog`s wird zu einer Informationsveranstaltung in Hausen eingeladen.
Entscheidungen von Ausschüssen oder der Gemeindevertretung sind in beiden Fällen noch nicht erfolgt.
Sitzungen der Ortsbeiräte, Ausschüsse und der Gemeindevertretung sind öffentliche Sitzungen, die mit entsprechender Tagesordnung veröffentlicht werden.
Scheliga
Bürgermeister
