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Mittwoch, 10. März 2010 : 07:22

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Hessen

hier: Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009 findet in Hessen die Offenlegung der Entwürfe von Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan statt.
Auf der nachfolgenden Internetseite finden Sie die entsprechenden Informationen, Erläuterungen und Dokumente.

http://interweb1.hmulv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/


Empfehlungen für Bürger bei Friedhofsangelegenheiten

Bei einem Sterbefall innerhalb der Familie müssen sich  die Angehörigen, trotz der schweren Zeit ihrer Trauer,  u.a. auch mit Friedhofsangelegenheiten auseinandersetzen.
Um Ihnen bei offenen Fragen im Vorfeld zur Seite zu stehen, geben wir nachfolgende Informationen und Empfehlungen:

Bei Erdbestattungen

kann es in den ersten Monaten sein, dass sich für Sie ein erschreckendes Bild zeigt, wenn Sie zu Ihrer Grabstätte kommen. Oftmals hat sich die Erde stark gesetzt. In diesem Fall informieren Sie bitte die Friedhofsverwaltung. Der Gemeindebauhof wird bei der ersten Setzung ohne Berechnung die fehlende Erde auffüllen. Bei weiteren Absackungen, z.B. nach starken Regenfällen, ist der Nutzungsberechtigte für das Auffüllen der Erde selbst verantwortlich.

Wir empfehlen daher bei  Erdbestattungen den aufgefüllten Erdhügel mindestens 3 – 4 Monate zu belassen.

Der provisorische Holzrahmen sollte erfahrungsgemäß mindestens 1 Jahr belassen werden, da weitere Setzungen möglich sein können, und eventuell zu früh aufgestellte Grabmale beschädigt werden.

Bei Urnenbestattungen

kann das Grabmal sofort aufgestellt werden.

Allgemeine Informationen:

Grabmale dürfen ausschließlich  von einem Steinmetz aufgestellt werden.

Der Kies für die Wege um das Grab wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Container befindet sich hinter dem Rathaus in Aarbergen-Kettenbach.

Die Gemeinde Aarbergen verfügt über einen Friedhofsgärtner, der jedoch ausschließlich für eigene Arbeiten eingesetzt wird. Falls Sie die Bepflanzung und regelmäßige Pflege in Aufrag geben möchten, können Sie sich gerne an die Aarbergener Blumengeschäfte wenden.

Bei der Bepflanzung eines Grabes ist darauf zu achten, nicht zu groß werdende Bäume oder Sträucher, beispielsweise Thujen, zu verwenden. In der Friedhofsordnung ist hinterlegt, dass die Bepflanzung auf einer Grabstätte eine Höhe von 1,50 m nicht überschreiten darf. 

Anpflanzungen außerhalb des Grabes sind nicht gestattet.

In der Frostperiode wird auf allen Friedhöfen das Wasser abgestellt.

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, Ansprechpartnerin ist Frau Schauß, Tel. 06120/2730, Fax 06120/2744, E-Mail schauss(at)aarbergen(dot)de.

Anregungen oder Verbesserungsvorschläge im Friedhofswesen werden gerne angenommen.

Die Friedhofsverwaltung

der Gemeinde Aarbergen